Lizenzbedingungen

RankCockpit Einzellizenz · Stand: Juli 2026

1. Gegenstand

Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software „RankCockpit", bestehend aus Quellcode, Konfigurationsvorlagen, Datenbankschema und Dokumentation (zusammen die „Software"). Lizenzgeber ist die Seair Media GmbH & Co. KG (siehe Impressum), Lizenznehmer ist das im Bestellprozess benannte Unternehmen.

2. Rechteeinräumung

(1) Der Lizenznehmer erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

(2) Der personelle Umfang richtet sich nach der erworbenen Lizenzstufe:

(3) Maßgeblich ist die Anzahl der Personen, die mit der Software arbeiten - nicht die Anzahl der Installationen, Projekte oder betreuten Kunden.

(4) Überschreitet der Lizenznehmer die erworbene Stufe, ist die Lizenz durch Nachlizenzierung anzupassen. Der bereits gezahlte Betrag wird dabei angerechnet.

3. Erlaubte Nutzung

4. Nicht erlaubte Nutzung

5. Eigentum und eigene Erweiterungen

Alle Urheber- und Schutzrechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber. An Erweiterungen und Anpassungen, die der Lizenznehmer selbst erstellt, stehen dem Lizenznehmer die Rechte zu; die zugrunde liegende Software bleibt davon unberührt und unterliegt weiterhin diesen Lizenzbedingungen.

6. Komponenten Dritter

Die Software verwendet Open-Source-Komponenten Dritter, die ihren jeweils eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Eine Übersicht ist im Repository enthalten. Diese Lizenzbedingungen bleiben von den jeweiligen Drittlizenzen unberührt.

7. Updates

Aktualisierungen, die der Lizenznehmer im Rahmen des Kaufvertrags oder späterer Vereinbarungen erhält, gelten als Teil der Software und unterliegen diesen Lizenzbedingungen.

8. Laufzeit und Beendigung

Die Lizenz ist zeitlich unbefristet. Bei einem wesentlichen Verstoß gegen Ziffer 4, der trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abgestellt wird, kann der Lizenzgeber die Lizenz außerordentlich kündigen; in diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software einzustellen.

9. Gewährleistung und Haftung

Gewährleistung und Haftung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.