Lizenzbedingungen
RankCockpit Einzellizenz · Stand: Juli 2026
1. Gegenstand
Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software „RankCockpit", bestehend aus Quellcode, Konfigurationsvorlagen, Datenbankschema und Dokumentation (zusammen die „Software"). Lizenzgeber ist die Seair Media GmbH & Co. KG (siehe Impressum), Lizenznehmer ist das im Bestellprozess benannte Unternehmen.
2. Rechteeinräumung
(1) Der Lizenznehmer erhält mit vollständiger Zahlung ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Der personelle Umfang richtet sich nach der erworbenen Lizenzstufe:
- Freelancer-Lizenz: Nutzung durch bis zu drei natürliche Personen aufseiten des Lizenznehmers.
- Agentur-/Teamlizenz: Nutzung durch die im Bestellprozess oder im Angebot festgelegte Anzahl von Personen aufseiten des Lizenznehmers.
(3) Maßgeblich ist die Anzahl der Personen, die mit der Software arbeiten - nicht die Anzahl der Installationen, Projekte oder betreuten Kunden.
(4) Überschreitet der Lizenznehmer die erworbene Stufe, ist die Lizenz durch Nachlizenzierung anzupassen. Der bereits gezahlte Betrag wird dabei angerechnet.
3. Erlaubte Nutzung
- Installation und Betrieb der Software auf eigenen Systemen und in eigenen Konten des Lizenznehmers, ohne Begrenzung der Anzahl interner Installationen und Projekte - im Rahmen der nach Ziffer 2 lizenzierten Personenzahl
- Bearbeitung, Anpassung, Erweiterung und Weiterentwicklung der Software für eigene Zwecke
- Einsatz der Software zur Erbringung von Dienstleistungen für eigene Kunden des Lizenznehmers, einschließlich der Einrichtung von Kunden-Zugängen innerhalb der eigenen Installation
4. Nicht erlaubte Nutzung
- Verkauf, Vermietung, Verleih, Verschenken oder sonstige Weitergabe der Software oder wesentlicher Teile davon an Dritte
- Unterlizenzierung sowie öffentliches Zugänglichmachen des Quellcodes (auch in bearbeiteter Form)
- Bereitstellung der Software als eigenständiges Produkt für Dritte, insbesondere als gehosteter Dienst, dessen wesentlicher Gegenstand die Software selbst ist (die Erbringung eigener Dienstleistungen mithilfe der Software bleibt nach Ziffer 3 erlaubt)
- Entfernung oder Veränderung von Urheber- und Herkunftsvermerken
- Nutzung des Namens und der Marke „RankCockpit" für eigene Produkte oder Angebote des Lizenznehmers
5. Eigentum und eigene Erweiterungen
Alle Urheber- und Schutzrechte an der Software verbleiben beim Lizenzgeber. An Erweiterungen und Anpassungen, die der Lizenznehmer selbst erstellt, stehen dem Lizenznehmer die Rechte zu; die zugrunde liegende Software bleibt davon unberührt und unterliegt weiterhin diesen Lizenzbedingungen.
6. Komponenten Dritter
Die Software verwendet Open-Source-Komponenten Dritter, die ihren jeweils eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Eine Übersicht ist im Repository enthalten. Diese Lizenzbedingungen bleiben von den jeweiligen Drittlizenzen unberührt.
7. Updates
Aktualisierungen, die der Lizenznehmer im Rahmen des Kaufvertrags oder späterer Vereinbarungen erhält, gelten als Teil der Software und unterliegen diesen Lizenzbedingungen.
8. Laufzeit und Beendigung
Die Lizenz ist zeitlich unbefristet. Bei einem wesentlichen Verstoß gegen Ziffer 4, der trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abgestellt wird, kann der Lizenzgeber die Lizenz außerordentlich kündigen; in diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software einzustellen.
9. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung und Haftung richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.